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Geschäftsbedingungen
1. Für alle Lieferungen der Firma MIKA LEDERWAREN, im Folgenden "Lieferfirma" genannt, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen; hierfür abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bezugsbedingungen des Käufers sind für die Lieferfirma unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich von ihr anerkannt werden. 2. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
3. Die Rechnungen der Lieferfirma sind zahlbar innerhalb: 4. Bei Wechselzahlungen hat der Käufer die Wechselkosten, insbesondere Diskont- und Inkassospesen zu tragen. Der Abzug eines Kassenskontos ist bei Wechselzahlung nicht zulässig.
5. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers ab Sitz der Lieferfirma.
Versicherungen werden auf Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten abgeschlossen. 6. Warenrücksendungen können nur nach vorheriger Rücksprache mit der Lieferfirma vorgenommen werden. Dabei kann nur einwandfreie Ware getauscht werden, wenn sie noch originalverpackt ist und spesenfrei zugesandt wird. Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden. Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung anerkannt werden. 7. Für alle Lieferungen bleibt die Liefermöglichkeit ausdrücklich vorbehalten. Höhere Gewalt, insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Verkehrshindernisse und sonstige unvorhergesehene Ereignisse entbinden die Lieferfirma von der Lieferpflicht. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder mangelnder Liefermöglichkeit, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen. 8. Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen (bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum der Lieferfirma. Vor vollständiger Bezahlung ist die Veräußerung der Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig; für diesen Fall tritt der Käufer schon jetzt die ihm aus der Veräußerung entstehneden Forderungen gegen seine Abnehmner mit allen Nebenrechten in der Höhe der noch offenstehenden Ansprüche der Lieferfirma an diese ab. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen der Lieferfirma die Abtretung seinen Abnehmern bekanntzugeben und der Lieferfirma die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Im übrigen dürfen Waren vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übertragen werden. 9. Erfüllungsort für alle Verplichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Chemnitz. Das Vertragsverhältnis unterliegt, auch wenn es sich um Lieferungen ins Ausland handelt, dem Recht der Bundesrepulik Deutschland. Für alle aus dem Vertragsverhältnis mit dem Käufer unmittelbar oder mittelbar sich ergebende Streitigkeiten, auch für Ansprüche aus Schecks oder Wechseln sowie Lastschriften, ist der Gerichtstand nach unserer Wahl Chemnitz.
MIKA LEDERWAREN |
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